
Gesetzgebung: Behinderten-Pauschbeträge werden erhöht (Bundesrat)
Der Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pausch-
beträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zugestimmt (BR-
Drucks. 659/20 (Beschluss)).
Damit können die folgenden Maßnahmen in Kraft treten:
- Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge einschließlich Aktualisierung der Systematik,
- Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags,
- Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-
Pauschbetrages bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50,
- Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrages unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums
„hilflos“ bei der zu pflegenden Person
- Erhöhung des Pflege-Pauschbetrages bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4
und 5 und Einführung eines Pflege-Pauschbetrages bei der Pflege von Personen mit den
Pflegegraden 2 und 3.
Hinweis:
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Die Regelungen des EStG treten nach Verkündung des Gesetzes in Kraft, die
der EStDV am 1.1.2021.
Quelle: Bundesrat online (TOP 6)
Fundstelle(n): NWB JAAAH-6515
Der Bundesrat hat am 27.11.2020 dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pausch-
beträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zugestimmt (BR-
Drucks. 659/20 (Beschluss)).
Damit können die folgenden Maßnahmen in Kraft treten:
- Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge einschließlich Aktualisierung der Systematik,
- Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags,
- Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-
Pauschbetrages bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50,
- Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrages unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums
„hilflos“ bei der zu pflegenden Person
- Erhöhung des Pflege-Pauschbetrages bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4
und 5 und Einführung eines Pflege-Pauschbetrages bei der Pflege von Personen mit den
Pflegegraden 2 und 3.
Hinweis:
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht. Die Regelungen des EStG treten nach Verkündung des Gesetzes in Kraft, die
der EStDV am 1.1.2021.
Quelle: Bundesrat online (TOP 6)
Fundstelle(n): NWB JAAAH-6515