
Das BMF informiert gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über die neue App „MeinELSTER+“.
Hierzu wird u.a. ausgeführt:
Die neue App MeinELSTER+ steht ab sofort zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung.
Mit Hilfe der App können beispielsweise Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden.
Mithilfe einer Texterkennungssoftware werden die Belege von der App gescannt. So können für die Steuererklärung
relevante Werte anschließend direkt extrahiert werden. Die App-Nutzer können die Belege auch in Kategorien einteilen.
Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung werden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt.
Die Kopplung der App MeinELSTER+ mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich.
Die Belege können dadurch auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ verwaltet werden.
Zeitgleich können bereits als Datei vorliegende Belege (z. B. PDF) ebenfalls direkt in Mein ELSTER unter „Meine Belege“ hochgeladen werden.
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Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet, das Finanzamt kann auf die abgelegten Belege nicht zugreifen.
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Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese aber einfach digital übermittelt werden.
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So verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.
Quelle: BMF, Pressemitteilung v. (RD)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAJ-34703
Die neue App MeinELSTER+ steht ab sofort zum Download für iOS und Android-Geräte zur Verfügung.
Mit Hilfe der App können beispielsweise Rechnungen für Werbungskosten direkt bei Erhalt fotografiert und abgelegt werden.
Mithilfe einer Texterkennungssoftware werden die Belege von der App gescannt. So können für die Steuererklärung
relevante Werte anschließend direkt extrahiert werden. Die App-Nutzer können die Belege auch in Kategorien einteilen.
Bei der späteren Erstellung der Steuererklärung werden dann beim Verknüpfen eines Belegs mit einem Eingabefeld nur die relevanten Belege angezeigt.
Die Kopplung der App MeinELSTER+ mit einem bereits bestehenden ELSTER-Benutzerkonto ist via QR-Code möglich.
Die Belege können dadurch auch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ verwaltet werden.
Zeitgleich können bereits als Datei vorliegende Belege (z. B. PDF) ebenfalls direkt in Mein ELSTER unter „Meine Belege“ hochgeladen werden.
Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet, das Finanzamt kann auf die abgelegten Belege nicht zugreifen.
Sollten Belege zur Prüfung der Steuererklärung angefordert werden, können diese aber einfach digital übermittelt werden.
So verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit der Steuererklärung.
NWB ZAAAJ-34703
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Da die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung am 31.3.2022 ausläuft, hat der Bundestag dem Beschluss des Kabinetts zugestimmt, dass im Anschluss folgende Regelungen bis zum 30.6.2022 weiter gelten sollen:
· Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
· Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
· Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
· Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.
Mit dem Gesetz wird die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert, aktuell beträgt sie 24 Monate. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31.3.2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Leiharbeitnehmer sollen künftig kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten.
Hinweis:
Neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zum 30.6.2022 verlängert.
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 18.2.2022
Fundstelle(n): NWB IAAAI-04574